Nach Kündigung des DSL-Vertrages wurde ein angeblicher UMTS-Vertrag berechnet.
Das Landgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 09.09.2009 bereits entschieden, das Vodafone keine einseitige Vertragsänderungen vornehmen darf, selbst wenn dies in den AGB`s aufgeführt ist.
Trotzdem verstößt das Unternehmen nun in anderer Weise gegen §308 Nr. 4 BGB in der Hoffnung genug dumme zu finden, die sich einschüchtern lassen und nach Kündigung ihres DSL-Vertrages noch 1 Jahr für den UMTS-Stick mit Sim-Karte zahlen, die sie nicht nutzen.
Siehe hierzu eine Vielzahl von Interneteinträgen zu Vodafone und Abzocke.
Mein Tip: An Verbraucherzentrale wenden
Thomas Klier found this review useful
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